Zunächst führte der Landtagspräsident aus, dass Niederösterreich das einzige Bundesland sei, in dem das Persönlichkeitswahlrecht gelte und in dem "Name vor Partei" gehe. Im Zusammenhang mit der Wahlberechtigung meinte er, dass all jene österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger bei dieser kommenden Wahl wahlberechtigt seien, die spätestens am 3. März 2013 ihr 16. Lebensjahr vollendet und einen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben; wahlberechtigt seien auch alle Zweitwohnsitzer, deren Zahl belaufe sich auf rund 170.000. Von den derzeit insgesamt rund 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Niederösterreichs werden voraussichtlich 1,4 Millionen am 3. März wahlberechtigt sein, insgesamt werden 56 Mandate zur Verteilung gelangen.
Verschiedene Stichtage
Im Hinblick auf die Stichtage wurde u. a. festgehalten, dass bis zum 7. Jänner alle Wahlbeisitzerinnen und -beisitzer nominiert sein müssen, die Konstituierung der Wahlbehörden hat bis zum 18. Jänner zu erfolgen. Die Wählerlisten müssen an fünf hintereinander liegenden Arbeitstagen hindurch zur Einsicht aufliegen, der Fall sein wird dies vom 18. bis 23. Jänner 2013. Einsprüche gegen die Listen können in der Folge bis zum 27. Jänner erhoben werden. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 25. Jänner eingebracht werden, die Prüfung dieser Vorschläge erstreckt sich über sechs Tage.
Möglichkeiten zu wählen
Puncto Stimmabgabe hielt der Präsident fest, dass diese mittels Stimmzettel erfolge, letztere würden in der 7. Woche zur Verteilung gebracht. Möglich sein wird die Stimmabgabe entweder im Wahllokal zu den jeweiligen Öffnungszeiten am Wahltag oder auch in Form von Briefwahl bzw. Wahlkarte. Diese Möglichkeit habe man, so Penz, für im Ausland befindliche oder auch für bettlägerige Personen geschaffen. Beantragt werden kann eine Wahlkarte schriftlich bis zu vier Tage, persönlich bis zu zwei Tage vor dem Termin. Die Wahlkarten müssen am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Behörde einlangen. Zur Stimmabgabe hielt der Landtagspräsident weiters fest, dass die Wahlbehörden unterschiedliche Öffnungszeiten hätten, die Stimmabgabe aber bis 17 Uhr möglich sein werde.
Wer kandidiert
Überdies wurde erörtert, dass den bereits im Landtag vertretenen Parteien für eine Kandidatur drei Unterschriften von Abgeordneten genügen, andere wahlwerbende Parteien benötigen 50 Unterschriften von Wahlberechtigen pro Wahlkreis. Auf dem Stimmzettel werden sie nach dem Datum ihres Einreichens gereiht.