"Die bäuerliche Interessenvertretung hat in Gesprächen mit dem Sozialminister erreicht, dass Nebenerwerbsbauern die arbeitslos werden, wieder Arbeitslosengeld beziehen können. Das war von Anfang an der Wille des Gesetzgebers, und dieser Zustand soll nun wieder hergestellt werden", begrüßte Ing. Andreas Pum, Bundesrat und Bauernvertreter im Bezirk Amstetten die Ankündigung des Sozialministeriums.
Auf Druck des Bauernbundes wird es eine gesetzliche Lösung für die Nebenerwerbsbauern geben, um die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes wieder sicherzustellen. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs im Dezember 2013 gab es Probleme bei der Zuerkennung des Arbeitslosengelds für Nebenerwerbslandwirte.
Nun ist eine Gesetzesnovelle in Arbeit, demnach können Nebenerwerbslandwirte Arbeitslosengeld beziehen, wenn der Einheitswert des Betriebs nicht mehr als 13.177 Euro beträgt.
Wer einzahlt soll auch Leistungen erhalten
"Wenn Nebenerwerbsbauern in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, dann muss diese im Kündigungsfall auch ausbezahlt werden, alles andere kommt der sozialen Diskriminierung einer Berufsgruppe gleich", so Pum. Das entgangene Arbeitslosengeld sollen betroffene Landwirte dadurch nachfordern können.
„Viele kleine Betriebe wären bedroht“
"Wäre das Recht, Arbeitslosengeld zu beziehen, tatsächlich weggefallen, wären viele kleine bäuerliche Betriebe in ihrer Existenz massiv bedroht. Diese werden ja in der Regel aus hohem Verantwortungsgefühl dem ererbten Hof gegenüber weitergeführt und tragen wesentlich zu lebendigen Dörfern und Regionen bei. Da jedoch solche Bauern die Existenz ihrer Familie nur mit einem außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplatz absichern können, würde ein Arbeitsplatzverlust ohne das Recht auf Arbeitslosengeld zur völligen Aufgabe des Hofes führen. Es ist nun notwendig, schnell den Beschluss des Nationalrates folgen zu lassen, um vor allem den kleinen und kleinsten Betrieben wirksam zu helfen", so Bundesrat Ing. Andreas Pum.