Kein Wunder also, dass Facebook, Twitter und Co. auch immer mehr zum Thema am Arbeitsplatz werden. In keinem Fall ist gelegentliches Internetsurfen ohne Vorwarnung und Abmahnung ein Entlassungsgrund“, informiert Landesrat Mag. Karl Wilfing und verweist dazu auf eine neue Informationsbroschüre des NÖAAB.
„Jedes dritte verkaufte Handy ist bereits ein Smartphone, das heißt, dass Internet oder Facebook während der Arbeitszeit nicht mehr nur in Büros genutzt werden. Wenn in einem Betrieb die Privatnutzung von Mails und Internet nicht ausdrücklich verboten wurde, ist diese im moderaten Umfang erlaubt. Es darf nur nicht zu einer Vernachlässigung der Dienstpflichten kommen. Selbst bei strikten Verboten darf man bei persönlichen Dienstverhinderungsgründen auch während der Arbeitszeit mal telefonieren, Mails oder SMS verfassen - z.B. bei der Vereinbarung eines Arzt-Termins, oder bei Schulangelegenheiten des Kindes. Der NÖAAB empfiehlt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber in jedem Betrieb klare Vereinbarungen treffen - ob, wann und in welchem Umfang die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, um unnötige Konflikte zu vermeiden“, so NÖAAB-Bezirksobmann Thomas Grießl.
Jeder kann sich unter www.noeaab.at die Broschüre herunter laden und sich im Detail informieren.
Landesrat Mag. Karl Wilfing ist selbst auch ein eifriger Facebook-Nutzer. Anfragen zu den verschiedensten Themen kommen heute zum überwiegenden Teil über Facebook, nicht mehr über Mail und schon lange nicht mehr per Post. „Unsere Informationskanäle werden vielfältiger und darauf müssen wir uns eben einstellen. Aber ich glaube nichts geht über den persönlichen Kontakt und das persönliche Gespräch“, betonen Landesrat Mag. Karl Wilfing und NÖAAB-Bezirksobmann Thomas Grießl.